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Förderung von Personalaufwendungen für Pädagogische Willkommensgruppen an nichtstaatlichen Schulen im Schuljahr 2021/2022 (PWG-R)

Bayerisches Landesamt für Schule

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Summary
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Public sector
Bayern
Arts, Culture and Heritage Education, Skills Building and Training
Overview

Kurztext

Wenn Sie für Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine geflüchtet sind, eine oder mehrere Unterrichtsgruppen einrichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den zusätzlich anfallenden Personalkosten bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Träger einer kommunalen oder privaten Schule, wenn Sie eine oder mehrere besondere Unterrichtsgruppen für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine einrichten.

Sie bekommen die Förderung für Aufwendungen für zusätzliches Personal, das Sie in Pädagogischen Willkommensgruppen im Zeitraum von 3.5.2022 bis einschließlich 31.7.2022 für die Dauer von 1 bis zu 3 Monaten einsetzen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 5.900 je Pädagogischer Willkommensgruppe und je angefangenem Kalendermonat. Der Zuschuss ist jedoch auf die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Schule ein.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie bitte Ihren Antrag zwischen dem 1.8.2022 und dem 31.10.2022 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger kommunaler Schulen sowie staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Förderfähig sind Willkommensgruppen an den Schularten Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule.
  • Die Steuerungsgruppe des zuständigen Staatlichen Schulamts muss Ihren Bedarf für die Einrichtung der Pädagogischen Willkommensgruppe(n) gegenüber dem Staatsministerium bestätigen.
  • Sie stellen sicher, dass je Gruppe mindestens 10 Kinder beziehungsweise Jugendliche teilnehmen.
  • Als zusätzliches Personal können Sie neben aktiven Lehrkräften unter anderem auch Dritt- und Unterstützungskräfte, Lehramtsstudierende, pensionierte Lehrkräfte oder sonstige geeignete Personen, die berufliche Erfahrungen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen haben (beispielsweise Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen), beschäftigen.
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17 July 2023