Förderung von Gesundheitsregionen plus (GRplusFöR)
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Kurztext
Wenn Sie ein lokales Netzwerk auf kommunaler Ebene aufbauen und weiterentwickeln wollen, das der Optimierung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung vor Ort dient und dabei die jeweiligen regionalen Besonderheiten berücksichtigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt lokale Netzwerke zur Optimierung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung vor Ort unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten.
Sie bekommen die Förderung für die Einrichtung einer Geschäftsstelle der Gesundheitsregionplus auf kommunaler Ebene, insbesondere durch Zuwendungen zu den Personalausgaben für die Geschäftsstellenleitung.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Dessen Höhe beträgt bis zu EUR 50.000 jährlich pro Geschäftsstelle und wird Ihnen maximal 4 Förderjahre lang gewährt.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu richten.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und deren Zusammenschlüsse.
Die zuständigen Gremien Ihrer Gebietskörperschaft beschließen die Bildung einer Gesundheitsregionenplus.
Sie setzen die Handlungsfelder „Gesundheitsförderung und Prävention”, „Gesundheitsversorgung” und „Pflege” um und legen für diese einen jährlichen Umsetzungsplan vor. Dazu müssen Sie beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) halbjährliche Fortschrittsberichte vorlegen und an der Gesamtevaluation aller Gesundheitsregionenplus durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilnehmen.
Sie bringen einen Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent auf.
Sie bekommen keine Förderung, wenn Sie für die gleiche Maßnahme andere Landesmittel in Anspruch nehmen.