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Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil B – Investitionsförderung (WBB)

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Bayern
Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Weinerzeuger in bauliche Maßnahmen und technische Anlagen einschließlich mobiler Technik investieren möchten, um die Verarbeitung und Vermarktung Ihrer Erzeugnisse zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von baulichen und technischen Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von Weinbauprodukten, die zu einer besseren Qualität und Wettbewerbsfähigkeit beitragen.

Sie erhalten eine Förderung für

  • die Errichtung und Modernisierung von Gebäuden zur Verarbeitung oder Vermarktung (einschließlich Ausstattung) von Weinbauprodukten,
  • den Kauf neuer Maschinen und technischer Einrichtungen für Traubentransport und -verarbeitung, für Weinbereitung, -lagerung und Vermarktung (einschließlich Steuerungssoftware),
  • die Kosten der Betreuung bei einem förderfähigen Investitionsvolumen ab EUR 100.000,
  • allgemeine Aufwendungen, wie Architekten- und Ingenieurleistungen oder Durchführbarkeitsstudien, und
  • den Erwerb von Patenten und Lizenzen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Sie erhalten

  • als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten,
  • als größeres Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von weniger als EUR 200 Millionen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Für die Betreuung von Vorhaben mit mindestens EUR 100.000 Investitionsvolumen erhalten Sie einen Betreuungszuschuss. Dessen Höhe hängt vom Investitionsvolumen ab und beträgt zwischen EUR 3.000 und EUR 6.000.

Die maximale Förderhöhe je Antrag liegt bei EUR 250.000 (ohne Betreuerzuschuss).

Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen darf EUR 10.000 nicht unterschreiten.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme zu den jeweils vorgegebenen Fristen an die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau. Bewilligungsstelle ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Weinbaubetriebe, Weinerzeugerorganisationen, Vereinigungen von 2 oder mehr Erzeugern und Branchenverbände mit Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Bayern.

Ihr Investitionsstandort muss sich in Bayern befinden.

Sie müssen mit einem Investitionskonzept die Finanzierbarkeit Ihres Vorhabens und die Verbesserung der Gesamtleistung Ihres Betriebs nachweisen.

Ab einem Investitionsvolumen von EUR 100.000 müssen Sie einen fachkundigen, zugelassenen Betreuer hinzuziehen (Betreuerpflicht), falls die Investition förderfähige bauliche Investitionen enthält.

Allgemeine Aufwendungen und der Erwerb von Patenten und Lizenzen müssen Teil der durchgeführten Investition sein.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre ab der Auszahlung der Zuwendung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Gebietskörperschaften und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.

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04 November 2023