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Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil A – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

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Summary
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30 September 2023
30 September 2024
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Bayern
Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Weinbäuerin und Weinbauer Ihre Rebflächen umstrukturieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat unterstützt Sie als bayerische Weinerzeugerinnen und Weinerzeuger bei strukturellen Veränderungen der Weinbergsfläche.

Sie erhalten eine Förderung für die

  • Sortenumstellung mit Pfropfreben,
  • Umstrukturierung durch Änderung des Zeilenabstandes,
  • Querterrassierung von Steillagen sowie
  • Beschaffung und feste Installation einer Tropfbewässerung.

Sie bekommen die Förderung als Pauschalsatz (standardisierte Einheitskosten – SEK) je Hektar.

Die Höhe des Pauschalsatzes hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens und den von der EU-Kommission bereitgestellten Finanzmitteln ab.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100,00 pro Maßnahme.

Ihren Antrag auf Unterstützung richten Sie nach der jährlichen Antragsöffnung bis jeweils 30.9. eines Jahres an die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften, die Rebflächen bewirtschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Rebflächen müssen in der Weinbaukartei erfasst sein und in Bayern liegen.
  • Bei einer Sortenumstellung müssen Sie von einer Keltertraubensorte zu einer anderen Keltertraubensorte wechseln.
  • Bei einer Änderung des Zeilenabstandes müssen Sie die vorgeschriebenen Maße einhalten.
  • Die Umstrukturierung von Steillagen auf Querterrassierung ist ab einer Hangneigung von mindestens 30 Prozent möglich.
  • Mit der Maßnahme dürfen Sie vor der schriftlichen Zustimmung der Bewilligungsbehörde nicht beginnen.

Gebietskörperschaften sind von der Förderung ausgenommen.

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04 November 2023