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Bayerische Forschungsstiftung – Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert

Bayerische Forschungsstiftung

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
Bayern
Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie ein Projekt planen, in dem Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gemeinsam Zukunftstechnologien erforschen und entwicklen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Bayerische Forschungsstiftung unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, in denen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gemeinsam neue Technologien, Verfahren, Produkte und Dienstleistungen erarbeiten.

Sie erhalten die Förderung für Verbundvorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung in folgenden Bereichen:

  • Life Sciences ,
  • Informations- und Kommunikationstechnologien,
  • Mikrosystemtechnik,
  • Materialwissenschaft,
  • Energie und Umwelt,
  • Mechatronik,
  • Nanotechnologie sowie
  • Prozess- und Produktionstechnik.

In begründeten Ausnahmefällen können Sie die Förderung auch für Durchführbarkeitsstudien bekommen, um Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung zu prüfen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wenn es sich um strategisch wichtige und außergewöhnliche Grundlagenforschung handelt, die nicht an industrielle und kommerzielle Ziele eines Unternehmens geknüpft ist,
  • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für industrielle Forschung,
  • bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
  • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Durchführbarkeitsstudien.

Auch im Falle der Grundlagenforschung müssen Sie eine angemessene Eigenbeteiligung leisten, sodass die Förderquote normalerweise 50 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Bayerischen Forschungsstiftung.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Angehörige der Freien Berufe,
  • außeruniversitäre Forschungsinstitute, Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen sowie Mitglieder oder Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von Vorhaben der Forschung und Entwicklung berechtigt sind,

mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss
    • mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein,
    • einen hohen Innovationsgehalt aufweisen,
    • in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden. Sie können Partnerinnen und Partner außerhalb Bayerns einbeziehen.
  • An dem Verbundprojekt soll mindestens je eine Partnerin/ein Partner aus dem Unternehmens- und aus dem Wissenschaftsbereich beteiligt sein. Die Projektbeteiligten sollen spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und entsprechende fachliche Erfahrungen mitbringen.
  • Partnerinnen und Partner aus der Wissenschaft müssen im Rahmen des Vorhabens im nichtwirtschaftlichen Bereich tätig sein.
  • Als Partnerin/Partner aus der gewerblichen Wirtschaft müssen Sie in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Finanzierungshilfen ersetzt oder zinsverbilligt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben, und Unternehmen in Schwierigkeiten.

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04 November 2023