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Integrierte ländliche Entwicklung

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

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Summary
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Rheinland-Pfalz
Community Development Rural Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie integrierte ländliche Entwicklungskonzepte zur Sicherung und Erhöhung regionaler Wertschöpfungen in Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit Unterstützung des Bundes und der EU Ihre Maßnahmen zur Verbesserung der ländlichen Strukturen.

Sie bekommen die Förderung für folgenden Vorhaben:

  • Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte (ILEK) zur Einbindung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft,
  • Regionalmanagement zur Initiierung, Organisation und Umsetzungsbegleitung der ländlichen Entwicklungsprozesse,
  • Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raums zur Verbesserung der Agrarstruktur,
  • investive Maßnahmen, deren Vorbereitung und Begleitung im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten und deren Umstellung sowie mit Tätigkeiten im ländlichen Raum in folgenden Bereichen:
    • Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der landwirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale im Rahmen der Einkommensdiversifizierung land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe,
    • Maßnahmen zur dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien,
    • Neubau befestigter Verbindungswege und landwirtschaftlicher Wege,
    • Anlage von Schutzpflanzungen und vergleichbaren landschaftsverträglichen Anlagen,
    • Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum zur Einkommensdiversifizierung oder zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten,
    • Infrastrukturmaßnahmen zur Erhaltung des Steillagenweinbaus,
  • Umsetzung des Schwerpunktes 4 (Leader) mit Maßnahmen der GAK.

Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für

  • integrierte ländliche Entwicklungskonzepte einmalig bis zu 75 Prozent der Kosten, maximal EUR 50.000,
  • Regionalmanagement bis zu 70 Prozent der Kosten, maximal EUR 50.000 jährlich (in Gebieten mit mehr als 60.000 Einwohnern maximal EUR 75.000) für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren bei einem Förderhöchstsatz im 4. Jahr von EUR 40.000 und im 5. Jahr von EUR 30.000,
  • die Umsetzung eines ILEK und Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunktes 4 (Leader) einen bis zu 10 Prozent erhöhten Fördersatz für investive Maßnahmen gegenüber dem Fördersatz der jeweiligen Maßnahme nach den Bestimmungen des jeweiligen Förderungsgrundsatzes,
  • die Neuordnung von Grundbesitz abhängig von der jeweiligen Maßnahme in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausführungskosten,
  • Infrastrukturmaßnahmen für Gemeinden, Landkreise und Wasser- und Bodenverbände oder ähnliche Körperschaften bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten und für Private jeder Rechtsform bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Unternehmenskooperationen mit Landwirten bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Maßnahmen zur Erhaltung des Steillageweinbaus bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Maßnahmen der dezentralen Versorgung erneuerbarer Energien in der Regel maximal EUR 100.000.

Ihren Antrag für integrierte ländliche Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement, Bodenordnungsverfahren sowie Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur dezentralen Versorgung erneuerbarer Energien und Kooperationen von Land- und Forstwirten richten Sie an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Ihren Antrag für die Förderung anderer Maßnahmen richten Sie an die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) Rheinland-Pfalz.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Der Zuschuss im Programm „Integrierte ländliche Entwicklung“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind – je nach Maßnahme – Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, kommunale Gebietskörperschaften, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, öffentlich-private Partnerschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse sowie Wasser- und Bodenverbände und vergleichbare Körperschaften.

Ihr integriertes Entwicklungskonzept definiert auf der Basis einer Analyse der regionalen Stärken und Schwächen die Entwicklungsziele der Region, legt Handlungsfelder fest, stellt die Strategie zur Realisierung der Entwicklungsziele dar, untersucht die Möglichkeiten einer dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien und beschreibt prioritäre Entwicklungsprojekte. Sie beziehen die Bevölkerung und die relevanten Akteure der Region in geeigneter Weise ein.

Die im Rahmen des Regionalmanagements durchführende Stelle weist eine hinreichende Qualifikation nach.

Im Fall investiver Maßnahmen verwenden Sie Anlagen mindestens 12 Jahre dem Zuwendungszweck entsprechend und verkaufen diese nicht.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, Beratungs- und Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • Betriebskosten,
  • Maßnahmen in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern, falls die Maßnahme innerhalb der Ortslage vorgesehen ist.
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04 September 2023