Förderung der Städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung (RL-StEE)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Kurztext
Wenn Sie als Gemeinde, kommunaler Zweckverband oder Planungsverband in Rheinland-Pfalz Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.
Volltext
Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit Unterstützung des Bundes Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Vorbereitung der Erneuerung,
- Ordnungsmaßnahmen,
- sonstige Baumaßnahmen,
- sonstige Maßnahmen wie lokale Fonds, Managementleistungen und Abschlussmaßnahmen.
Die Städtebauförderung besteht seit dem Programmjahr 2020 aus den Programmen
- Lebendige Zentren – Aktive Stadt,
- Sozialer Zusammenhalt – Soziale Stadt,
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Nachhaltige Stadt.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Zuschuss.
Die Höhe der Förderung hängt ab von Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften sowie dem Landesinteresse an der Ausführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) an das Ministerium des Innern und für Sport.
Auf Vorschlag der ADD entscheidet das Ministerium des Innern und für Sport als Bewilligungsbehörde über die Aufnahme von Gesamtmaßnahmen und Einzelvorhaben in das Programm.
Nach Bewilligung trifft die ADD anstelle der Bewilligungsbehörde alle weiteren Entscheidungen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.
Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Fördergegenstand sind die städtebauliche Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes als Gesamtmaßnahme sowie städtebaulich bedeutende Einzelvorhaben.
- Eine städtebauliche Gesamtmaßnahmen wird durch Beschluss der Gemeinde nach den Bestimmungen des besonderen Städtebaurechts als Fördergebiet festgelegt und abgegrenzt.
- Sie erstellen unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind.
- Ihre Gesamtmaßnahme fügt sich in eine schlüssige gesamtstädtische Entwicklungsstrategie ein und ist konzeptionell und planerisch ausreichend vorbereitet.
- Ihre Gesamtmaßnahme wird insbesondere den Erfordernissen einer ganzheitlichen ökologischen Erneuerung mit den Handlungsfeldern Energieeffizienz im Baubestand, Verbesserung des Stadtklimas und der grünen Infrastruktur, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Erhalt der biologischen Vielfalt sowie Aktivierung von Naturkreisläufen gerecht.
- Die Gesamtmaßnahme oder das Einzelvorhaben sind in das Programm Städtebauliche Erneuerung aufgenommen worden.