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Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto-von-Guericke“ e.V. (AiF)

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Summary
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For profit
R&D and Higher Education
Germany
Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Forschungsvereinigung Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Forschungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden.

Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu Aktivitäten der industriellen Gemeinschaftsförderung steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.

Spezielle Zielstellungen werden in Fördervarianten mit gesonderten Förderaufrufen angeboten:

  • „Leittechnologien für KMU“: systemrelevante, breit angelegte Vorhaben, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMU der jeweiligen Branche nachhaltig stärken. Hier werden mehrteilige Projekte von mehreren Forschungseinrichtungen mit unterschiedlichem Profil bearbeitet.
  • PLUS: mehrere thematisch eng zusammenhängende Forschungsvorhaben bilden zusammen ein PLUS-Gesamtprojekt. Die Projekte reichen von der Grundlagenforschung bis hin zu Vorhaben zur Umsetzung in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
  • CORNET: transnationale Forschungsvorhaben – Collective Research Networking (CORNET-Gesamtprojekte) mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu EUR 275.000 bei Vorhaben mit 1 Forschungseinrichtung,
  • bis zu EUR 525.000 bei Vorhaben mit 2 beteiligten Forschungseinrichtungen (aufzuteilen in maximal EUR 275.000 und EUR 250.000),
  • bis zu EUR 750.000 bei Vorhaben mit 3 beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal EUR 250.000 je Forschungseinrichtung),
  • in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Förderfähig sind unter anderem

  • Personalausgaben,
  • Ausgaben für Geräte sowie
  • Leistungen Dritter zur Erfüllung des Zuwendungszwecks.

Anträge richten Sie bitte an die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto-von-Guericke“ e. V. (AiF).

Eligibility

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.12.2023.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungseinrichtungen, die ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto-von-Guericke” e. V. (AiF) sind und für alle interessierten Akteure offenstehen.

Unternehmen können über die Förderungsvereinigungen des AIF Projektideen einbringen. Sie werden in die Projektsteuerung und gegebenenfalls bei Normungsaktivitäten einbezogen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Forschungsvorhaben müssen
    • unternehmensübergreifend ausgerichtet sein,
    • neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung von modernen Technologien erwarten lassen,
    • insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen wirtschaftliche Vorteile bringen,
    • Vorschläge für den Transfer in die Wirtschaft und Aussagen zur Umsetzbarkeit enthalten,
    • die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 berücksichtigen.
  • Bei Projektauswahl, Projektmanagement und Erfolgskontrolle gelten die Qualitätsstandards gemäß des Leitfadens für die Industrielle Gemeinschaftsforschung.
  • Für das Forschungsvorhaben müssen Sie einen projektbegleitenden Ausschuss bilden, der aus mindestens 3 Vertretern der Wirtschaft besteht und dem mindestens 3 interessierte kleine oder mittlere Unternehmen angehören.
  • Der für eine Förderung vorgesehene Bewilligungszeitraum eines Forschungsvorhabens sollte nicht mehr als 3 Jahre betragen.
  • Es muss eine Eigenbeteiligung der Wirtschaft in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtzuwendung erbracht werden.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Forschungsvorhaben, die bereits aus anderen technologieorientierten Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.

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04 November 2023