Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) – CORNET
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto-von-Guericke“ e.V. (AiF)
Kurztext
Wenn Sie als Zusammenschluss von Unternehmen Forschungsvorhaben gemeinsam mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung bearbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert im Rahmen der „Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)“ internationale Forschungsprojekte zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Die Förderung erfolgt themenoffen. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) von nicht mehr als EUR 125 Millionen, die in industriellen Wertschöpfungsketten tätig sind. Der Zugang zu Aktivitäten der industriellen Gemeinschaftsförderung steht grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 2 Jahren.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Antragslage.
Für die Koordinierung des CORNET-Gesamtprojekts wird eine Pauschale in Höhe von bis zu 5 Prozent gewährt, maximal EUR 20.000.
Das Förderverfahren ist zweistufig und erfolgt in 2 Ausschreibungen pro Jahr. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto-von-Guericke“ e.V. (AiF) einreichen.
Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) auf.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto-von-Guericke” e. V. (AiF) sowie Unternehmensverbände und andere Zusammenschlüsse von Unternehmen aus Ländern und Regionen, die sich an der Ausschreibung beteiligen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- An Ihrem Projekt müssen Unternehmensverbände aus mindestens 2 Ländern und Regionen Europas beteiligt sein.
- Für das Forschungsvorhaben müssen Sie einen projektbegleitenden Ausschuss bilden, der aus mindestens 3 Vertretern der Wirtschaft besteht und dem mindestens 3 interessierte kleine oder mittlere Unternehmen angehören (abhängig von nationalen Förderkriterien).
- Zwischen den Beteiligten muss eine transnationale Vereinbarung über die Zusammenarbeit bestehen.
- Die Forschungsergebnisse müssen international verbreitet werden und allen Unternehmen zu jeweils gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Forschungsvorhaben, die bereits aus anderen technologieorientierten Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.