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Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinko

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

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Summary
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Rolling deadline
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Niedersachsen
Community Development Energy, Climate and Environment Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Wilhelmshaven oder angrenzenden Gemeinden investive Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Bundes Sie als Stadt Wilhelmshaven, angrenzende Gemeinde oder anderen kommunalen und/oder steuerbegünstigten Beteiligten bei Investitionen, die nach Ende der Verstromung von Steinkohle dem Strukturwandel und der Beschäftigungssicherung in der Region dienen.

Die Mittel des Bundes stehen in 3 Förderperioden zur Verfügung:

  • Förderperiode 1: 2021 bis 2026,
  • Förderperiode 2: 2027 bis 2032,
  • Förderperiode 3: 2033 bis 2038.

Sie erhalten die Förderung für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur vor allem in folgenden Bereichen:

  • wirtschaftsnahe Infrastruktur, vor allem Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen sowie die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung,
  • Verkehr, vor allem zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, vor allem Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau,
  • Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
  • Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
  • touristische Infrastruktur,
  • Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Ausund Weiterbildung,
  • Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
  • Naturschutz und Landschaftspflege, vor allem Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung.

Ebenfalls gefördert werden Investitionen der öffentlichen Verwaltung zusammen mit einem privaten Vertragspartner als Öffentlich Private Partnerschaft (Vorabfinanzierungs-ÖPP).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihr Zuwendungsbedarf muss normalerweise mindestens EUR 50.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • die Stadt Wilhelmshaven und die unmittelbar angrenzenden Gemeinden Sande, Schortens, Wangerland und der Landkreis Friesland sowie
  • juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder öffentliche Aufgaben erfüllen.

Sind Gewerbebetriebe beteiligt, muss der Anteil der kommunalen und/oder steuerbegünstigten Beteiligten überwiegen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Planen Sie ein Vorhaben in einer an Wilhelmshaven angrenzenden Gemeinde, muss es dem Förderzweck dienen und in Einvernehmen mit den entsprechenden Gebietskörperschaften durchgeführt werden.
  • Das Vorhaben, für das Sie die Förderung beantragen, wird nach folgenden Kriterien bewertet:
    • Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Fördergebiet,
    • Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts im Fördergebiet,
    • Nutzbarkeit der Investitionen unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen,
    • Vereinbarkeit der Investitionen mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
  • Sie müssen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Ihr Vorhaben durchgeführt haben und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
  • Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen von 15 Jahren für bauliche Anlagen und 5 Jahren bei Ausstattungen und Geräten.

Nicht gefördert werden

  • bei wirtschaftsnaher Infrastruktur Investitionen für öffentliche Verkehrswege,
  • Verkehrsinvestitionen im Bereich von Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
  • nicht investive Maßnahmen.
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04 November 2023