Bewältigung der aus dem Zuzug Schutzberechtigter entstehenden Herausforderungen (Integrationsfonds)
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Kurztext
Wenn Sie als Kommune mit sehr hoher Zuwanderung Vorhaben zur Eingliederung der Geflüchteten umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune mit überproportional hoher Zuwanderung bei Maßnahmen der Integration.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die dabei helfen,
- die Bildung von sozialen Brennpunkten zu vermeiden,
- den sozialen Zusammenhalt zu sichern,
- die gesellschaftliche Teilhabe von betroffenen Personengruppen zu fördern,
- die Abhängigkeit von Leistungen zur Unterhaltssicherung mittelfristig zu reduzieren oder
- allgemeine Problemlagen bei der Integration zu bewältigen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.
Anträge richten Sie bitte an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, für die Stadt Salzgitter bitte an das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig.
Sie müssen Ihren Antrag bis zum 31.3. eines Jahres einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als niedersächsische Kommune.
Sie müssen einen überproportional hohen Integrationsbedarf haben.
Sind Sie Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde, werden Sie nicht gefördert.