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Aktion Gesunde Umwelt

agrathaer GmbH

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Summary
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Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Brandenburg
Energy, Climate and Environment Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie Projekte planen, die zum umweltorientierten Handeln im außerschulischen Bereich anregen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert ehrenamtliche, zeitlich und inhaltlich begrenzte Projekte zum umweltorientierten Handeln im außerschulischen Bereich.

Förderschwerpunkte der Aktion Gesunde Umwelt sind:

  • zielgruppenspezifische Projekte in der Umweltbildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung,
  • Schwerpunktthemen mit dem Ziel Klimaschutz/Ernährung/Ressourcenschonung,
  • themenübergreifende Projekte, die Umweltbildung fördern sollen,
  • die Vernetzung schulischer und außerschulischer Umweltbildungsaktivitäten sowie
  • die Unterstützung der Arbeit aktiver Vereine im Umwelt- und Naturschutz.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der jeweils förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag liegt bei EUR 2.500, für Kindertagesstätten bei maximal EUR 1.250.

Bei Veranstaltungen kann die Übernahme der Verpflegungsaufwände in einer Höhe von bis zu EUR 250,00 und maximal 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beantragt werden.

Projekte von Kindertagesstätten können für Verpflegung bis zu EUR 150,00 Förderung erhalten und maximal 12 Prozent der Fördersumme. Bei der Verpflegung muss es sich um Bio- und/oder Fair-Trade-Produkte beziehungsweise Produkte aus der Direktvermarktung handeln.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte jeweils zu den angegebenen Stichtagen bei der agrathaer GmbH ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die ihren Wohn-, Vereins- oder Unternehmenssitz im Land Brandenburg haben.

Ihr Vorhaben muss rechtlich zulässig und genehmigt sein.

Sie müssen sowohl ein umweltpädagogisches als auch ein Fortführungs- beziehungsweise längerfristiges Nutzungskonzept vorlegen.

Bei der Planung und Durchführung des Projekts sollen Sie möglichst viele Partnerinnen und Partner einbeziehen und die Kooperationsformen verbindlich nachweisen.

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19 April 2023