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Dekarbonisierung in der Industrie

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

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Summary
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For profit
Germany
Energy, Climate and Environment Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie im Bereich der energieintensiven Industrien Projekte zur Reduzierung prozessbedingter Treibhausgasemissionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als energieintensives Industrieunternehmen bei Projekten zur Reduzierung prozessbedingter Treibhausgasemissionen, die nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind.

Gefördert werden Forschung und Entwicklung, Erprobung sowie Investitionen in Anlagen mit folgenden Schwerpunkten:

  • treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren,
  • innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung von fossilen Brennstoffen auf strombasierte Verfahren,
  • integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen,
  • alternative Produkte und dazugehörige Herstellungsverfahren und Anlagen,
  • Brückentechnologien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – normalerweise 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger Zukunft–Umwelt–Gesellschaft (ZUG) ein. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Projektträger auf, bevor Sie Ihre Projektskizzen einreichen.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Eligibility

Fristen

Die Richtlinie befindet sich in Überarbeitung und soll zum 1.1.2024 geändert werden. Reichen Sie Ihren Antrag nach der aktuellen Richtlinie vom 16.12.2020 bitte bis zum 31.12.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Anlagen betreiben oder planen, die nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind.
  • Ihr Unternehmen ist in einer Branche aktiv, die dem EU-Emissionshandel unterliegt und weist prozessbedingte Treibhausgasemissionen auf.
  • Sie müssen einen Eigenanteil zum Projekt erbringen und ein wissenschaftliches Überwachungssystem zum Monitoring und zur Evaluierung durchführen.
  • Projekte zur Grundlagenforschung und Projekte mit dem Schwerpunkt Energieeffizienz, Ressourceneffizienz, CO2-Speicherung und -Abscheidung oder Konstruktionstechnik im Leichtbau werden nicht gefördert.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommision.

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04 November 2023