Existenzsicherungsprogramm Thüringen (ThürExSi) – Abfederung besonderer Härten für energieintensive KMU
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Kurztext
Wenn Sie als energieintensives kleines oder mittleres Unternehmen durch die gestiegenen Energiepreise besonders stark betroffen sind oder in Ihrer Existenz bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie als energieintensives kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), wenn sich Ihre Energiekosten aufgrund der Energiekrise im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben.
Sie erhalten eine Förderung für die Energiemehraufwendungen, die aufgrund der energiekrisenbedingten Steigerung der Energieaufwendungen für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Pellets und Kohle entstanden sind. Die Förderung soll dazu beitragen, die finanziellen Belastungen zu reduzieren, die durch die gestiegenen Energiekosten entstanden sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus der Differenz der Energieaufwendungen im Bemessungszeitraum (1.1.2023 bis 31.12.2023) und den tatsächlichen Energieaufwendungen aus dem Referenzjahr 2021:
- 45 Prozent bei einer Verdoppelung der Energieaufwendungen
- 65 Prozent ab Verdoppelung und bis zur Verdreifachung der Energieaufwendungen
- 85 Prozent ab Verdreifachung der Energieaufwendungen
Die Förderung darf die Höhe des Betrages nicht übersteigen, der erforderlich ist, um das negative EBITDA auf „Null“ zu erhöhen.
Anträge sind ab einer beantragten Zuschusshöhe von EUR 3.000 möglich. Pro Unternehmen und Unternehmensverbund ist nur ein Antrag zulässig.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank ein.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Unternehmenshauptsitz und Betriebsstätte in Thüringen.
Einzelunternehmen und Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe ohne weitere Beschäftigte sind antragsberechtigt, wenn sie den überwiegenden Teil der Summe ihrer Einkünfte (das heißt mehr als 50 Prozent) aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit erzielen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen muss eine Energieintensität von mindestens 7 Prozent haben.
- Ihr Unternehmen weist ein prognostiziertes negatives EBITDA im Jahr 2023 auf.
- Es besteht eine Verdoppelung der Aufwendungen für Strom und Gas in mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten im Vergleich zum Referenzzeitraum.
Nicht antragsberechtigt sind
- Unternehmen, deren Geschäftszweck darin besteht, Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Pellets, Kohle, Mineralöl, Treibstoffe oder andere Energieträger am Markt anzubieten,
- Unternehmen aus dem Bereich Bergbau,
- Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen,
- öffentliche Unternehmen beziehungsweise solche Unternehmen, deren Anteile oder Stimmrechte sich zu mindestens 25 Prozent in der Hand des Freistaats, einer Kommune, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eines anderen öffentlichen Unternehmens befinden,
- Unternehmen, die bereits am und seit dem 31.12.2021 durchgehend in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren,
- Kredit- und Finanzinstitute,
- Unternehmen, die unmittelbar Leistungen mit gleichartiger Zielsetzung von anderen Stellen, insbesondere dem Bund, für denselben Förderzeitraum erhalten können oder denen mittelbar Unterstützungsleistungen mit gleichartiger Zielsetzung zugutekommen (zum Beispiel gewerbliche Wohnungsvermieter).